Die Satzung der DBG sieht die folgenden Organe vor
Zur Organisationsstruktur gehören außerdem
Das gesamte DBG-Netzwerk finden Sie hier.
Der ehrenamtliche Vorstand der DBG besteht aus der/dem Ersten Vorsitzenden, der/dem Zweiten Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in und wird von der Mitgliederversammlung für insgesamt vier Jahre gewählt.
Eine Liste der Ersten Vorsitzenden der Bunsen-Gesellschaft seit ihrer Gründung im Jahre 1894 finden Sie hier
Der Ständige Ausschuss (StA) besteht aus dem Vorstand und 8 bis 15 Beisitzern und wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Seine Hauptaufgaben sind:
                
        
    
        
                
        
    
        
                
        
    
        
                
        
    
        
                
        
    
        
                
        
    
        
                
        
    
        
                
        
    
        Die Geschäftsstelle ist Montag bis Freitag vormittags besetzt.
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