Einladung zur DBG-Mitgliederversammlung
Gemäß § 10 der DBG-Satzung berufe ich hiermit die diesjährige Mitgliederversammlung unserer Gesellschaft für Montag, 10. Mai 2021, 14.00 Uhr ein.
Tagesordnung
Diese Einladung richtet sich nur an Mitglieder der DBG. Anträge aus der Mitgliedschaft (TOP 8) müssen einschließlich kurzer Begründung bis spätestens zum 01. April 2021 der Geschäftsstelle vorliegen. Bitte übersenden Sie Ihre Anträge mit einer kurzen Begründung an: Dr. Elisabeth Kapatsina, geschaeftsstelle(at)bunsen.de.
Dr. Florian Budde
Erster Vorsitzender der DBG 2021/2022
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Vereinen in 2021 - abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - eine Mitgliederversammlung auch ohne Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort abzuhalten. Hiervon wird die DBG in 2021 Gebrauch machen. Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der virtuellen Mitgliederversammlung werden mit ausreichend Vorlaufzeit bekannt gegeben. Am schnellsten werden Sie per E-Mail informiert. Sie sind sich nicht sicher, ob uns Ihre E-Mail-Adresse vorliegt? Dann schreiben Sie uns formlos an: geschaeftsstelle@bunsen.de. |